Reiserücktritts-Versicherung
Bitte beachten Sie bei der Zimmerreservierung die allgemein gültigen Österreichischen Hotelvertragsbedingungen!
Hier ein Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen, die den Rücktritt vom Beherbergungsvertrag regeln:
Bis spätestens drei Monate vor jedem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert (Gruppenbuchungen haben Sondervereinbarungen).
Sie möchten auf Nummer sicher gehen?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Gastgeber über eine Reiserücktrittskostenversicherung!

